Newsletter Flüchtlingsrat Nr. 213

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Nr. 213, 9. Mai 2019

Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,

"Refugees (still) in orbit?!" — der Titel unseres Rundbriefs, der seit kurzem auf unserer Homepage erhältlich ist, könnte auch diesem Newletter überschrieben sein. Wie im "orbit" — also vollkommen orientierungslos und von den Behörden im Stich gelassen — muss sich z.B. eine hochschwangere Frau mit psychischen Erkrankungen gefühlt haben, als sie nach Ostern und damit kurz vor Beginn der Mutterschutzzeit nach Albanien abgeschoben wurde (siehe unsere Pressemitteilung). Dieser Fall zeigt auf, wie drastische humanitäre Problemlagen auch bei besonders schutzbedürftigen Personen zugunsten einer möglichst hohen Abschiebequote missachtet werden. Darüber hinaus ist der Fall auch deswegen brisant, weil nach Angaben des Partners der Frau bei der Abschiebung selbst von den Polizist*innen Gewalt anwendet wurde. Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall: Laut dem Antifolterkomitee des Europarats kam es bei einer von dem Komitee begleiteten Afghanistan-Abschiebung ebenfalls zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung.
Doch es gibt auch (verhalten positive) Signale aus der Landespolitik: So hat das Innenministerium im Vorgriff auf die Anfang 2020 in Kraft tretende Beschäftigungsduldung einen Erlass herausgegeben, nach dem Personen, die zum jetzigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllen, eine Ermessensduldung bis Anfang 2020 erhalten sollen.
Auch die Europawahl ist nun nicht mehr lange hin. Daher möchten wir Sie auf die Demonstration "Ein Europa für Alle — Deine Stimme gegen Nationalismus!" am 19. Mai in Stuttgart (13 Uhr, Arnulf-Klett-Platz) hinweisen. Wir freuen uns, wenn Sie die Information breit streuen, selbst Präsenz zeigen und am besten noch ein paar Leute mitbringen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen Frühsommer und viel Kraft für Ihr Engagement!

Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.



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