Newsletter Flüchtlingsrat Nr. 217

Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Es ist ein Jahr, das uns viele folgenschwere Gesetzesänderungen beschert hat, ein Jahr mit einigen drastischen Abschiebungsfällen — wie die in der Rubrik Flüchtlingsarbeit geschilderte Abschiebung von Fatima A. aus der Schule — und ein Jahr, das von strengerer Verwaltungspraxis der Behörden (z.B. im Bereich Mitwirkungspflichten) geprägt ist.

Und gleichzeitig steht 2019 auch für ein Jahr des Engagements für, mit und von Geflüchteten — man denke z.B. an die Bewegung "Seebrücke", an Großdemonstrationen wie "Ein Europa für Alle" im Mai und natürlich auch an die vielen Asylinitiativen und sonstigen ehrenamtlich Engagierten, die teilweise schon seit Jahrzehnten aktiv sind und nicht müde werden, sich vor Ort für zugewanderte Menschen einzusetzen. Und auch das Hauptamt hat 2019 eine weitergehende Professionalisierung erfahren, was man unter anderem an den vielen Arbeitshilfen, von denen einige auch in diesem Newsletter in der Rubrik Publikationen/Materialien zu finden sind, ablesen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese positive Entwicklung nicht durch die jüngsten Gesetzesänderungen (bspw. die zur Disposition stehende Sozial- und Verfahrensberatung durch Wohlfahrtsverbände in Erstaufnahmestellen) bzw. durch Fördermittelkürzungen unterlaufen wird.

Neben dem zivilgesellschaftlichen Protest gegen den restriktiven Geist des sog. "Migrationspakets" beginnt auch die Rechtsprechung, Mängel der im Schnelldurchlauf verabschiedeten Gesetze zu identifizieren. So urteilte bspw. das Sozialgericht Landshut, die im September eingeführte Leistungskürzung für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften sei verfassungswidrig. Dies zeigt auf, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber immer wieder in Vergessenheit zu geraten droht: Nur weil etwas in einem Gesetz steht, muss es noch lange nicht zulässig, verantwortbar oder gar richtig sein. Oder um mit den Worten von Sophie Scholl zu sprechen:

"Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht."

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen jede Menge Mut und Kraft für 2020! Und natürlich schöne und erholsame Feiertage!

Winterliche Grüße,

Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.

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